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EMPUR® Dämmstoffprodukte ohne HBCD


Neue Abfallverzeichnisverordnung

 - EPS-Dämmstoffe unterliegen - wie andere Bauprodukte - gesetzlichen Auflagen. Vor dem Hintergrund der ab dem 30.9.2016 geänderten Abfallverzeichnisverordnung sind Hexabromcylododecan (HBCD) haltige Dämmstoffe einer besonderen Entsorgung zuzuführen.

EMPUR® arbeitet nach einem strukturierten Qualitätsmanagementsystem, das nach der internationalen Norm DIN EN ISO 9001:2008 durch die DEKRA zertifiziert ist. Neben einer kritischen Eigenprüfung legen wir daher größten Wert auf die Qualität unserer Rohstoffe und achten streng darauf, dass diese den aktuellsten Normen entsprechen und ökologisch unbedenklich sind.

Da die von der EMPUR® Produktions GmbH gefertigten Polystyrol-Dämmstoffprodukte bereits seit dem 01.01.2015 frei von HBCD sind, können diese wie bisher mit der Abfallschlüsselnummer 17 06 04 entsorgt werden.

Bei Rückfragen zu diesem Thema steht Ihnen Ihr Fachberater im Außendienst gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen über unsere Dämmstoffe und Verbundplatten finden Sie HIER.