
A-B
Aufenthaltszone
Bereich in einem fußbodenbeheizten Raum, der überwiegend dem Aufenthalt der Bewohner dient. Die Aufenthaltszone ergibt sich aus der Gesamtraumfläche abzüglich der Randzone und der Stellflächen.
Die Oberflächentemperatur ist gem. EN 1264 auf +29° C bzw. ti +9° C begrenzt. Aufgrund dieser Temperaturbegrenzung ergibt sich die Grenzwärmestromdichte der Fläche. Für die Auslegung muß der Wärmeleitwiderstand des Bodenbelages berücksichtigt werden.
Auslegungs-Wärmeleistung
Die Auslegungs - Wärmeleistung ist die Wärmemenge, die von der heizenden Raumfläche zur Deckung des Wärmebedarfs eines Raumes erreicht wird. Sie ergibt sich aus dem Wärmebedarf unter Berücksichtigung der Stellflächen, des Bodenbelages und der zulässigen Oberflächentemperaturen.
Abdrücken
Siehe Dichtheitsprüfung.
Auf - und Funktionsheizen
Nach Verlegung des Estrichs (Zementestrich 21 Tage, Anhydritestrich 7 Tage) soll das Auf- und Funktionsheizen erfolgen. Dabei ist 3 Tage eine Vorlauftemperatur von +25° C und 4 Tage die max. Vorlauftemperatur für das Fußbodenheizungssystem zu halten. Diese Maßnahme ist erforderlich, um die Funktion der Heizkreise zu überprüfen und um Spannungen im Estrich abzubauen.
Abweichende Vorgaben des Bindemittelherstellers sind zu berücksichtigen.
Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit
Die Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit und nichtdrückendes Wasser muß vom Architekt gem. DIN 18195 festgelegt und vor Einbringung der Fußbodenheizung ausgeführt werden.
Wird die Abdichtung mit bitumenhaltigem oder quellverschweißtem Material ausgeführt, ist vor Verlegung der Dämmschicht eine Trennfolie einzubauen.
Aufschüsselung
Jeder Beton, auch Estrich, schrumpft während des Trocknens. Durch diesen Vorgang heben sich die Ränder der Estrichplatte von der Dämmung ab. Wird in diesem Zustand Fußleiste oder Sockelfliese verlegt und dauerelastich ausgefugt, kommt es nach endgültiger Trocknung des Estrichs zum Abriss der Randfuge. Es handelt sich hierbei um einen bauphysikalischen Vorgang der mit Fußbodenheizung oder Dämmung in keinem Zusammenhang steht.
Bauaufsichtliche Zulassung
Siehe Dämmung.
Basiskennlinie
Die Basiskennlinie gibt den systemunabhängigen, für alle Warmwasser-Fußbodenheizungen gültigen, Zusammenhang zwischen Wärmestromdichte (Leistung / m²) und der mittleren Oberflächentemperatur wieder. Mit der Faustformel Oberflächentemperatur minus Raumtemperatur, multipliziert mit 1o,5 lässt sich näherungsweise die augenblickliche Wärmeleistung des Bodens / m² ermitteln.
Belag
Bei beheizten Böden sollte der Belag immer mit der Lastverteilschicht (Estrich) fest verbunden sein. Nicht mit dem Estrich verbundene oder auf Trennschichten verlegte Beläge erfordern Korrekturfaktoren zur Bemessung der Leistungsabgabe der Heizfläche. (Laminat, schwimmend verlegt; Dielen auf Lagerhölzern; usw.) Gemäß EN 1264 darf der max. Wärmedurchlasswiderstand der Beläge o,15 m² K/W nicht überschreiten.
Belegreifheizen
Belegreifheizen ist unabhängig vom Funktions - und Aufheizen des Bodens. Der Bodenleger muß vor Beginn seiner Arbeiten die Restfeuchte des Estrichs messen und entsprechend der Vorgabe für den Belag ggf. ein Belegreifheizen beauftragen. Auf 2oo m² Heizfläche müssen bei der Verlegung des Heizrohres 3 Messpunkte mit umlaufendem Rohrabstand von 1o cm montiert werden.
Maximaler Feuchtegehalt des Estrichs in %. | |||
|---|---|---|---|
Oberboden |
| Zementestrich soll | Anhydritestrich |
1 elastische Beläge | dampfdicht | 1,8 | 0,3 |
2 textile Beläge | dampfdurchlässig | 1,8 | 0,3 |
3 Keramische Fliesen | Dickbett. | 3,0 | 1,0 |
Berechnung gem. EN 1264
Grundlage der Berechnung nach dieser Norm ist die EN 12831 - Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast. Ohne Daten aus der EN 12831 ist die Berechnung einer Fußbodenheizung nach EN 1264 nicht möglich. Die erforderliche Wärmeabgabe wird aufgrund der systemspezifischen Daten, der Basiskennlinie und des Oberbodens ermittelt. Aus der so ermittelten Wärmeleistung ergeben sich die Heiztemperaturen, die Rohrlängen und Verlegeabstände sowie die erforderlichen Wassermengen.
Die Ausführung einer Fußbodenheizung unterliegt den im Teil 4 der EN 1264 aufgestellten Forderungen und Randbedingungen. Hier ist u. a. festgelegt, daß vor Verlegung der Wärme und/ oder Trittschalldämmung ein ebener Untergrund geschaffen werden muß. Des Weiteren ist jeder beheizte Raum mit mindestens einem Heizkreis auszustatten.
Bezüglich der Rohrverlegung ist vorgegeben, daß der Mindestbiegeradius von 5* d und 5o mm Abstand von allen aufgehenden Bauteilen einzuhalten sind.
Bewehrung
Eine Bewehrung von Estrichen auf Dämmschichten ist grundsätzlich nicht erforderlich. Das Entstehen von Rissen im Estrich (Zementestrich) kann durch eine Bewehrung nicht verhindert werden. Eine eingebrachte Bewehrung aus Stahlmatten, Stahl oder Kunststoff-Fasern verhindert lediglich den Höhenversatz einzelner Estrichfelder. Die Bewehrung muß im Bereich von Dehnfugen unterbrochen werden.
Biegeradius "r"
Kleinstes Maß für den 90°- Bogen bei der Rohrverlegung (5xd)
Beispiel:
Rohr 15 x 1,8
r = 5 x 15 = 75 mm

